Wer in Foren, auf Portal- oder Community-Websites im Internet aktiv mitmacht, gerät leicht mit Gesetzen und Rechtsvorschriften in Konflikt, ohne sich dessen bewusst zu sein. In unserem Fall betrifft das in erster Linie die aktive Nutzung unseres Forums sowie das Melden von Stellplätzen und die Übermittlung zugehöriger Bilder.

Um dich nun bei deiner Mitwirkung auf www.stellplatzfuehrer.de vor unerwünschten Rechtsfolgen bestmöglich zu schützen, erläutern wir in diesem Artikel einige wichtige Aspekte, auf die du achten solltest.

In Deutschland ist für rechtlich Geschädigte die sogenannte Abmahnung das Mittel der Wahl, um die eigenen Rechte durchzusetzen. Schon diese außergerichtliche Form eines Rechtsstreits, kann ein kostspieliges Ende haben. Sei also bitte vorsichtig!

Die nachfolgenden Hinweise ergeben sich u. a. aus folgenden Gesetzen: Urheberrecht, Kunsturhebergesetz, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Telemediengesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch und Strafrecht.

Allein diese umfangreiche und dennoch nicht vollständige Auflistung relevanter Gesetze, lässt erahnen, dass auch die folgenden Hinweise keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit haben können. Wir möchten dich lediglich für das Thema sensibilisieren und weisen dich hiermit ausdrücklich darauf hin, dass auch wir nur Laien sind und alle nachfolgenden Einschätzungen dementsprechend zu werten sind.

Im Zweifelsfall kann und soll dieser Artikel keine professionelle Rechtsberatung ersetzen.

Was beim Upload von Bild- und Grafikdateien zu beachten ist

Fotos von Personen

Grundsätzlich muss eine Person (oder deren gesetzlicher Vertreter) vorher gefragt werden ob man sie fotografieren darf. Hat man diese Einwilligung, gilt sie noch nicht automatisch für eine Veröffentlichung. Dafür sollte man sich vorsichtshalber eine schriftliche Einwilligung geben lassen, denn im Streitfall trägt der Fotograf die Beweispflicht.

Wenn keine Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegt, muss die Person unkenntlich gemacht werden, wobei ein einfacher schwarzer Balken über die Augen oder ein Verpixeln des Gesichts nur dann ausreicht, wenn es keine anderen markanten Identifikationsmerkmale gibt (z. B. ein Tattoo). Gibt es solche Merkmale jedoch, dann müssen auch diese unkenntlich gemacht werden.

Ist eine Person oder eine Personengruppe nur zufällig am Ort des Geschehens und nicht Bildprägend, also z. B. im Hintergrund zu sehen, dann gelten sie juristisch in der Regel als „Beiwerk“ und man benötigt keine Einwilligung.

Gleiches gilt für Menschenmengen bei öffentlichen Versammlungen, Demonstrationen, Konzerten und Sportveranstaltungen, da die Personen durch ihre Teilnahme an solchen Veranstaltungen mit einer Veröffentlichung entsprechender Bilder rechnen müssen.

Da man nun den Sachverhalt bei jedem Bild individuell abwiegen müsste, empfehlen wir jedoch entweder auf die Ablichtung von Personen ganz zu verzichten, Einwilligungen einzuholen oder aber zumindest Gesichter und besondere Merkmale großzügig unkenntlich zu machen.

Wenn wir zum Beispiel Fotos zu Stell- und Campingplatzeinträgen bekommen, können wir nicht wissen, ob und welche Absprachen der Fotograf mit abgelichteten Personen getroffen hat und wer überhaupt Schöpfer des Fotos ist.

Bei uns zugesendeten Bildern gehen wir in der Regel davon aus, dass die dargestellte Szene bzw. das Motiv rechtlich unbedenklich ist und der Einsender über die Bildrechte am Foto verfügt. Wir nehmen die Fotos daher ohne tiefergehende Prüfung entgegen und führen sie ihrem Bestimmungszweck zu. Nur in ganz offensichtlichen Fällen werden wir von uns aus Fotos bearbeiten und Personen oder Merkmale unkenntlich machen.

Fotos von geschützten Werken

Gegenstände und Werke die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, dürfen im Rahmen der sogenannten Panoramafreiheit fotografiert und veröffentlicht werden. Hierzu zählen beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum.

Aber Achtung, Aufnahmen von Werken die sich z. B. innerhalb von Museen oder Gebäuden befinden oder die auf Privatgelände fotografiert wurden, zählen nicht zu dieser Ausnahme. Solche Fotos dürfen ohne eine Genehmigung des Rechteinhabers nicht veröffentlicht werden.

Ist ein geschütztes Werk nur ein Beiwerk im rechtlichen Sinne, zum Beispiel im Hintergrund des eigentlichen Motivs und vielleicht sogar etwas unscharf, so benötigt man hierfür in der Regel keine Genehmigung.

Fotos und Datenschutz

Nicht nur Bilder von Personen fallen unter die Rechtsvorschriften des Datenschutzes. Auch Fotos von z. B. Autos, auf denen etwa Kfz-Kennzeichen, besondere Markierungen oder Schilder zu sehen sind, können relevant sein.

Liegen weitere Daten vor, wie etwa Ort und Aufnahmedatum des Fotos, ergeben sich zusätzliche, datenschutzrechtlich sehr brisante Daten, weshalb wir sicherheitshalber empfehlen, grundsätzlich alle potenziellen Identifikationsmerkmale unkenntlich zu machen.

Insbesondere bei den uns zugesandten Fotos zu Stell- und Campingplatzeinträgen achten wir auf diesen Aspekt. Je nach dem entfernen wir zu sehende Identifikationsmerkmale oder weisen Fotos komplett zurück.

Marken- und Wettbewerbsrecht

Durch die Abbildung von Markenzeichen wie Firmenlogos, Firmennamen usw. kann es zu einer Marken- oder Wettbewerbsrechtsverletzung kommen.

In unserem Forum solltest du daher keine Bilder oder Grafiken von oder mit geschützten Markenzeichen hochladen, auch wenn das im Einzelfall erlaubt sein kann. Der Grund liegt in der schwierigen Einschätzung der individuellen Situation, weshalb man hier einfach auf Nummer Sicher gehen sollte.

Eine Ausnahme stellen Fotos im öffentlichen Raum da oder wenn die Marke nur zufällig ins Bild geraten ist. Solche Fotos können in der Regel bedenkenlos veröffentlicht werden, zumindest dann, wenn das Foto nicht dazu geeignet ist, den Ruf der Marke zu beschädigen oder zu diffamieren.

Stadtpläne, Straßen- und Landkarten

Gerade Autoren von Reiseberichten nutzen gerne Karten zur Veranschaulichung Ihrer Reise oder besuchter Orte. Auch in Forumsbeiträgen werden immer wieder mal Karten zur Verdeutlichung eingesetzt.

Kartendaten oder daraus abgeleitete Erzeugnisse, gelten in der Regel jedoch entweder als urheberrechtlich geschütztes Datenbankwerk oder aber als geschützte Datenbank. Daher sollten Karten nur dann gescannt, fotografiert oder kopiert werden, wenn die Kartenlizenz den konkret geplanten Anwendungsfall erlaubt und man alle Vorgaben der Lizenz erfüllt, wie z. B. die korrekte Anordnung von Quellen- und Copyright-Hinweisen.

Letzteres betrifft übrigens nicht nur kostenlose Karten (wie OpenStreetMap oder mapcarta), sondern auch käuflich erworbene Karten. Die Lizenzbedingungen regeln dazu oft wichtige Details, weshalb man sie immer sehr genau und mit hoher Aufmerksamkeit durchlesen und befolgen sollte.

Texte, Zitate, Sprüche

Text- oder Bildzitate sind übrigens seltener erlaubt als man es gemeinhin denkt. Übrigens auch völlig unabhängig davon, ob die Quelle ordnungsgemäß angegeben wurde oder nicht. In Foren etwa, werden gerne Passagen aus fremden Texten und Gedichten als Abbinder oder Slogans genutzt und gerade hier dürfte in den meisten Fällen ein klarer Rechtsverstoß vorliegen.

Zitate dürfen normalerweise nur aus gutem Grund und auch nur in sehr begrenztem Umfang ohne eine Genehmigung genutzt werden. Ein erlaubter Rahmen setzt eine inhaltliche Beschäftigung mit dem Originaltext voraus und eine maximale Länge des entnommenen Auszugs von etwa ein bis zwei Sätzen. Weiterhin ist beim Zitieren auf einen ausreichenden Quellenhinweis zu achten. Üblicherweise gehört dazu der Name, evtl. weitere Hinweise zur Person, der Titel des Werks, Erscheinungsort und -datum. Bei online verfügbaren Quellen, sollte ein Link zum Original hergestellt werden.

Die Verwendung eines Zitats als purer Slogan, gerade in einem Forum, wo der Spruch entsprechend oft (pro User-Beitrag) wiederholt angezeigt wird, dürfte auf keinen Fall durchgehen. Das Zitieren von Gedichten oder Teilen davon gilt ebenfalls meistens als unerlaubte Kopie, genauso wie eingescannte oder fotografierte Zeitungsartikel.

Fotos bzw. Bilddateien, die von anderen Personen geschaffen wurden, unterliegen in aller Regel ebenfalls dem Urheberschutz und dürfen somit nicht ohne Einwilligung bzw. Lizenz verwendet werden. Ein sogenanntes Bildzitat, was grundsätzlich erlaubt sein kann, unterliegt den gleichen Restriktionen wie Textzitate.

Da wir auf unserer Webseite aber normalerweise keine Bild- oder Textinterpretationen durchführen, dürften derartige Erklärungsversuche scheitern. Daher verwendet bitte keine Bilder oder Grafiken, die ihr nicht selbst erstellt habt.

Da der Urheberschutz bei Texten, Grafiken und Fotos allerdings 70 Jahre nach dem Tot des Urhebers endet, können Texte der alten Meister schon genutzt werden. Aber auch hier sind möglichst genaue Quellenangaben zu machen.

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